Tipps & Hinweise

Gut zu wissen

Die Logistik umfasst alle Aufgaben zur integrierten Planung, Koordination, Durchführung und Kontrolle der Güterflüsse sowie der güterbezogenen Informationen von den Entstehungssenken bis hin zu den Verbrauchssenken. Als kurze aber präzise Definition logistischer Ziele hat sich mittlerweile die Seven-Rights-Definition nach Plowmann etabliert:

– das richtige Produkt
– in der richtigen Menge
– zur richtigen Zeit
– am richtigen Ort
– in der richtigen Qualität und
– zu den richtigen Kosten

Cargo ist die englische Bezeichnung für Frachtgut, welches von einem Frachtführer gegen Entgelt befördert wird. Das Entgelt für den Transport von Frachtgut wird als Fracht bezeichnet. Den Transport von Frachtgut organisieren Speditionen. Verschiedene Transportmittel kommen hierbei zum Einsatz:

– Lastkraftwagen
– Lastkraftwagen auf Autozügen
– Güterzüge
– Frachtschiffe
– Frachtflugzeuge
– intermodaler oder auch multimodaler Verkehr als Kombination mehrerer Verkehrsmittel

Als Lademeter bezeichnet man den Platzbedarf einer Ware auf einem LKW bei Ausnutzung der standardisierten Lkw-Breite von 2,40 m.
Mit dieser Formel lassen sich die Lademeter errechnen:

(Länge x Breite einer Ware in Metern) / 2,4 = Lademeter

Beispiel :

1 EURO-Palette ist 1,20 x 0,80 Meter groß.

(1,20 x 0,80) / 2,4 = 0,4 Lademeter

Tipps & Hinweise

Anfallende Zollabgaben (Steuern, Zölle) werden vom Fiskus direkt auf ein sogenanntes Aufschubkonto bzw. ZAZ-Konto des Zolldienstleisters belastet. Diese Vorgehensweise verursacht zusätzliche Aufwendungen (z.B. Hinterlegung einer Bürgschaft, Bereitstellung der anfallenden Zollabgaben, Mahnwesen, Risikoabsicherung usw. ), welche als kostenwirksame Dienstleistung (Kapitalbereitstellungsgebühr, kurz: KAP ) erbracht werden müssen.
Für die Bereitstellung der monatlichen Zollabgaben (siehe auch Kapitalbereitstellungsgebühr) auf unseren Aufschubkonten, treten wir als Zolldienstleister für unsere Kunden in Vorlage. Um diese Vorfinanzierung sicherzustellen bedarf es der Verrechnung einer sogenannten Vorlageprovision.
Das frachtpflichtige Gewicht ist die Grundlage für die Berechnung der Transportkosten. Dieser Wert berechnet sich nach dem Verhältnis von Gewicht und Volumen der verwendeten Verpackungseinheit, um eine optimale Auslastung der Transportmittel zu gewährleisten. In der Seefracht hat 1 cbm z.B. 1000kg frachtpflichtiges Gewicht, d.h. bei einem cbm werden mindestens 1000kg frachtpflichtiges Gewicht verrechnet, auch wenn sich das tatsächliche (effektive) Gewicht nur auf 200 kg beläuft.
Die Schweizer Nationalbank hat Anfang 2015 die Sicherung des CHF gegenüber dem EURO aufgegeben. Bei Leistungen, welche in der Schweiz eingekauft und in EURO fakturiert werden, entstehen dadurch erhebliche Währungsschwankungen. Um diese Schwankungen regulieren zu können, gibt es einen Währungsfloater, welcher nach den aktuellen Devisenkursen angepasst wird.

• Ausgefüllter Speditionsauftrag
• (evtl.) Lieferschein
• Handelsrechnung oder Proformarechnung
• Zollpapiere (Ausfuhr, EUR 1, Carnet etc.)

• Bis 1000€ / oder 1000 kg: Handels- oder Proformarechnung
• Bis 3000€: Original Handelsrechnung mit unterschriebenen Ursprungstext, Ausfuhrerklärung
• Bis 6000€: Original Handelsrechnung mit unterschriebenen Ursprungstext, Ausfuhrerklärung, eingehaltene Gestellungsfrist (24 Stunden am Abgangsort)
• Ab 6000€: Original Handelsrechnung mit unterschriebenen Ursprungstext, Ausfuhrerklärung, Original, abgestempelte EUR 1

Zum Zollabfertigungsauftrag

• Ausgefüllte Vollmacht an TRANSCO
• EORI Nummer (Zollnummer) an TRANSCO
• Langzeitlieferantenerklärung an TRANSCO (zur Erstellung der EUR 1)

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